reisen.ch: Beschwerde gegen SWITCH - "Big Bang"-Methode bei Einführung von IDN rechtswidrig?
Bern (ots)
In einer Medienmitteilung vom 16.02.04 hat die Registrierungsstelle für Domain-Namen mit der Endung ".ch" (SWITCH) zwei Wochen vor der Einführung von Internationalized Domain Names (IDN) den Startschuss auf 1. März 2004 12:00 Uhr festgelegt. Das Festhalten der SWITCH an der "Big Bang"-Methode und dem Prinzip "first come - first served" kann zu unrechtmässigen Registrierungen (Domaingrabbing) und Willkür bei der elektronischen Vergabe führen. Die Portalbetreiberin reisen.ch AG hat beim BAKOM Beschwerde eingereicht.
Auf den 1. März 2004 führt SWITCH nach der "Big Bang"-Methode und dem Prinzip "first come - first served" die Internationalized Domain Names (IDN) ein, welche neu auch Umlaute und Akzente enthalten können. Bisher mussten aus technischen Gründen Umlaute und Akzente wie "ä", "ö", "ü", "é" etc. mit Vokalen wie "ae", "oe", "ue" oder "e" umschrieben werden. SWITCH verzichtet ausdrücklich darauf, für gewisse Zeit den bisherigen Haltern solcher Umlaut- und Akzente-Domain-Namen bestimmte Vorrechte für die Registrierung der entsprechenden IDN einzuräumen (sog. Sunrise-Methode).
In der Auffassung, dass SWITCH mit der Art ihres Einführungsverfahrens von IDN sowohl Bundesrecht wie auch die berechtigten Interessen zahlreicher Unternehmen und Privater verletzt, hat das Internet-Portal reisen.ch AG als Halterin von Domain-Namen mit "ue" bei der SWITCH ein Gesuch eingereicht, in dem um gewisse Vorrechte bei der Vergabe der entsprechenden Domain-Namen mit "ü" ersucht wurde. Dadurch sollte verhindert werden, dass die betroffenen Domain-Namen ab 1. März 2004 von Dritten unrechtmässig registriert werden können. Gleichzeitig wurde verlangt, dass sich SWITCH an die gesetzliche Verpflichtung von Art. 2 Abs. 3 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) hält, wonach sie bei solch gravierenden Änderungen die bisherigen Halter von Domain-Namen direkt informieren muss. SWITCH hat in ihrer Verfügung vom 04.02.04 diese rechtlichen Grundlagen anders interpretiert und fühlt sich zu einer direkten Information nicht verpflichtet. Gegen den abschlägigen Entscheid der SWITCH hat reisen.ch AG am 15.02.04 beim BAKOM Beschwerde eingereicht.
Für SWITCH wäre es technisch und administrativ problemlos möglich, ihren gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen. SWITCH verfügt von jedem Halter eines Domain-Namens über eine elektronische Korrespondenzadresse bzw. eine persönliche Fax-Nummer. Nur durch eine solche direkte Information wird es für betroffene Halter erst möglich, ihre berechtigten Interessen wahrnehmen zu können.
Weil es bisher aus technischen Gründen nicht anders möglich war, hat sich die Umschreibung von Umlauten und Akzenten mit Vokalen durchgesetzt. Auch Internet Suchdienste wie "google.ch" machen heute keinen Unterschied zwischen einem "ü" und einem "ue". Dies führte dazu, dass der Halter von "mueller.ch" heute faktisch auch Halter von "müller.ch" ist. Eine ganz andere Meinung vertritt SWITCH, welche verlauten lässt, dass durch die neuen technischen Möglichkeiten "mueller.ch" nicht mehr gleich "müller.ch" ist, und ausserdem ein "ue" auch sprachlich nicht immer dasselbe wie ein "ü" sei. Reisen.ch AG vermutet, dass SWITCH mit Extrem-Beispielen wie "soeben" sei nicht "söben" oder "zuerst" nicht gleich "zürst" vom eigentlichen Problem abzulenken versucht. Nämlich, dass in der Schweiz über geschätzte 32'000 Umlaute- und Akzente-Domain-Namen von den neuen Regelungen direkt betroffen sind. Dies entspricht mehr als 6% aller insgesamt über 540'000 registrierten Domain-Namen mit Endung ".ch".
Der Verwaltungsrat der Firma reisen.ch AG ist der Meinung, dass durch das von SWITCH gewählte Einführungsverfahren von IDN verfassungsmässige Grundrechte, wie beispielsweise die Eigentumsgarantie, in Frage gestellt werden. Auch sieht reisen.ch AG den Grundsatz von Treu und Glauben angekratzt, haben doch viele Firmen und Privatpersonen im guten Glauben der garantierten Monopolstellung eines Domain-Namens an solche erhebliche Investitionen geknüpft. Der Verwaltungsrat von reisen.ch AG ist der Auffassung, dass es für SWITCH kein Problem wäre, ein "Sunrise"-Verfahren mit Vorrechten durchzuführen. Der Einwand, dass in der Schweiz die Einführung von IDN in Abstimmung mit dem gesamten deutschsprachigen Raum zu geschehen hat, vermag in diesem Zusammenhang wenig zu überzeugen. In Deutschland liegen andere Rechtsgrundlagen vor und die österreichische Registrierungsstelle nic.at hält sich eben gerade nicht an diesen gleichzeitigen Termin. In Österreich werden IDN erst einen Monat später eingeführt.
Reisen.ch AG empfiehlt interessierten Kreisen auf der eigens zu diesem Zweck eingerichteten Website http://www.reisen.ch/idn/ mittels elektronischer Unterschrift beim BAKOM gegen das Verfahren der SWITCH Protest einzulegen.
Notiz:
Dieser Text wird Ihnen von reisen.ch AG, Bern, übermittelt.
Die Medienmitteilung im PDF-4.x-Format finden Sie auch unter folgendem Link: http://www.reisen.ch/idn/20040217_press-idn-2.pdf
Die im Text erwähnten Rechtsschriften, ein Diskussionsforum und weitere Informationen zum Thema IDN werden unter folgender URL angeboten: http://www.reisen.ch/idn/
Kontakt:
reisen.ch AG
Verwaltungsrat
Sandrainstrasse 17
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E-Mail: idn@reisen.ch