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EJPD: Fristenregelung tritt am 1. Oktober in Kraft

Bern (ots)

12.09.2002. Der Bundesrat hat am Mittwoch die
Fristenregelung auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt. Ab diesen 
Zeitpunkt gelten die neuen Bestimmungen des Strafgesetzbuches 
betreffend den Schwangerschaftsabbruch.
Der Schwangerschaftsabbruch ist künftig straflos, wenn ihn die Frau 
in den ersten zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode 
schriftlich verlangt und eine Notlage geltend macht. Der Arzt oder 
die Ärztin muss mit der Frau ein eingehendes Gespräch führen und sie 
beraten. Die Frau erhält zudem ein Verzeichnis der Stellen und 
Vereine, die ihr moralische oder materielle Hilfe anbieten. Sie wird 
auch über die Möglichkeit informiert, das geborene Kind zur Adoption 
freizugeben. Für Schwangere unter 16 Jahren ist der Besuch einer für 
Jugendliche spezialisierten Beratungsstelle Pflicht. Die Kantone 
müssen Spitäler und Praxen bezeichnen, welche die Voraussetzungen 
für eine fachgerechte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und 
für eine eingehende Beratung erfüllen.
Weitere Auskünfte:
André Riedo, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 03

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  • 11.09.2002 – 17:00

    EJPD: BPV-Direktor tritt zurück

    Bern (ots) - 11.09.2002. Der Direktor des Bundesamtes für Privat-versicherungen (BPV), Peter Pfund (61), tritt zurück. Der Bundesrat hat heute von seinem sofortigen Rücktritt als Direktor des BPV Kenntnis genommen. Sein Rücktritt erfolgt aus gesundheitlichen Gründen. Auf Wunsch der Departementsvorsteherin des EJPD, Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, bleibt Peter Pfund dem BPV als Berater für Sonderaufgaben erhalten. Das Amt wird ad interim vom ...