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EJPD: Gemeinsames Instrument im Kampf gegen Rassismus Bundesrat genehmigt Zusatzprotokoll zur Europarats-Konvention über die Cyber-Kriminalität

Bern (ots)

19.09.2003. Der Bundesrat setzt sich für eine
länderübergreifende Bekämpfung von Rassismus und 
Fremdenfeindlichkeit in Computersystemen und Netzwerken ein. Er hat 
am Freitag das Zusatzprotokoll zur Europarats-Konvention über die 
Cyber- Kriminalität genehmigt, das für die Mitgliedstaaten des 
Europarates einen vergleichbaren Standard in der Bekämpfung dieser 
Art der Kriminalität schaffen will.
Das Zusatzprotokoll gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellt 
rassistisch motivierte, mittels eines Computersystems begangene 
Taten unter Strafe, insbesondere das Verbreiten von rassistischem 
Material, die öffentliche Beleidigung aus rassistischen Motiven 
sowie das Leugnen und Verharmlosen von Völkermord. Das 
schweizerische Strafrecht ist mit dem Zusatzprotokoll kompatibel; 
eine Anpassung des Rassismus-Straftatbestandes (Art. 261bis des 
Strafgesetzbuches) ist nicht notwendig. Das Zusatzprotokoll verweist 
ferner auf die prozessrechtlichen Bestimmungen und die Grundsätze 
der internationalen Zusammenarbeit der Konvention über die 
Cyber-Kriminalität, welche die Schweiz bereits am 23. November 2001 
unterzeichnet hat.
Weitere Auskünfte:
Ernst Gnägi, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 81

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