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EFD: Integrierte Finanzmarktaufsicht: Der Bundesrat beschliesst über das weitere Vorgehen

Bern (ots)

24. Nov 2004 (EFD) Der Bundesrat befürwortet die
Schaffung einer integrierten Finanzmarktaufsicht. Er hat das EFD an 
seiner heutigen Sitzung beauftragt, eine Botschaft zu einem 
Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht 
(Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMAG) auszuarbeiten.
Im Juli 2003 hat eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. 
Ulrich Zimmerli in einem I. Teilbericht Vorschläge zur Organisation 
der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den 
fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten verabschiedet. 
Gemäss den Expertenvorschlägen soll die FINMA als öffentlich- 
rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet 
werden. In dieser neuen Behörde werden laut der Expertenkommission 
die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für 
Privatversicherungen (BPV) organisatorisch zusammengeführt.
Die FINMA erhält ein strategisches und ein operatives Organ: Der 
Aufsichtsrat wird sich vornehmlich mit der Strategie der 
integrierten Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die 
Geschäftsleitung in Grundsatzfragen beraten. Der Geschäftsleitung 
obliegt der Vollzug der Aufsicht und damit hat sie die 
Verfügungskompetenz inne. Das Personal soll ein eigenes, vom 
Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten. Der Aufwand der 
Aufsichtsbehörde wird wie bisher durch Aufsichtsabgaben und Gebühren 
gedeckt. Die FINMA wird dem Bundesrat zu Handen der 
Bundesversammlung jährlich über ihre Tätigkeit berichten.
Neben der Neuorganisation legt die Expertenkommission auch ein 
fachbereichsübergreifendes Aufsichtsinstrumentarium vor. Darunter 
fallen zum Beispiel Regelungen zum Prüfungswesen, zur 
Informationstätigkeit der Behörde oder zur Zusammenarbeit mit den 
in- und ausländischen Behörden.
Zum I. Teilbericht der Expertenkommission ist eine Vernehmlassung 
durchgeführt worden. Das Vernehmlassungsverfahren hat ergeben, dass 
die Bildung einer integrierten Finanzmarktaufsicht von beinahe allen 
Kantonen, allen politischen Parteien mit Ausnahme der SVP, den 
Spitzenverbänden sowie weiteren Organisationen im Grundsatz 
befürwortet wird. Die konkrete Ausgestaltung der FINMA hat jedoch zu 
zahlreichen Bemerkungen Anlass gegeben.
Gestützt auf diese Ergebnisse hat der Bundesrat nun entschieden, 
dass eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über die 
Finanzmarktaufsicht ausgearbeitet werden soll. Mit der Integration 
wird erreicht, dass die Finanzmarktaufsichtsbehörden des 
Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) in einer Behörde 
zusammengeführt werden. Damit können Synergien genutzt werden.
Zum weiteren Vorgehen hat der Bundesrat folgende Entscheide gefällt:
  • Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist ebenfalls in die FINMA zu integrieren;
  • Die Rolle des Aufsichtsrats ist zu stärken;
  • Das Personal der FINMA soll dem Bundespersonalgesetz unterstehen;
  • Für die Aufsichtstätigkeit der FINMA ist eine Haftungsbeschränkung einzuführen;
  • Die Stellung des Bundesrates ist zu stärken. Die Rechenschaftspflicht der FINMA soll in erster Linie gegenüber dem Bundesrat bestehen;
  • Der Behörde soll gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, über laufende und abgeschlossene Verfahren zu informieren. Die Voraussetzungen sind aber möglichst präzis zu umschreiben.
Das EFD ist beauftragt worden, den Expertenentwurf in diesem Sinne 
zu überarbeiten. Der Bundesrat wird in die Botschaft auch den 
Sanktionenteil (II. Teilbericht der Expertengruppe unter der Leitung 
von Prof. Zimmerli) aufnehmen, über den das EFD Ende Oktober 2004 
eine Vernehmlassung eröffnet hat. Er wird die Botschaft 
voraussichtlich Ende 2005 vorlegen.
Auskunft für Medienschaffende:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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