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Agrarpaket zur zweiten Lesung im November Landtag

Vaduz (ots)

Die Regierung legt dem Landtag mit ihrer
Stellungnahme zu den Fragen anlässlich der ersten Lesung ein
weiterentwickeltes und ausgereiftes Agrarpaket vor. Die Anliegen der
Landtagsabgeordneten und der VBO wurden eingehend überprüft und
führten insbesondere in den Bereichen Beitragsvoraussetzungen, Alpung
und Förderung der Produktion auf Raufutterbasis zu erheblichen
Verbesserungen. Ziel des Agrarpaketes ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte im gemeinsamen
schweizerisch-liechtensteinischen Markt zu sichern. Aufgrund der
Dringlichkeit der Massnahmen soll das Agrarpaket vom Landtag noch im
November verabschiedet werden und rückwirkend per 1. Januar 2002 in
Kraft treten.
Die generelle Stossrichtung des Agrarpaketes 2001 fand im
September Landtag eine breite Unterstützung. Die erste Lesung hat
jedoch auch die weitreichende Verflechtung der Agrarpolitiken über
die Grenzen hinweg und die Komplexität von agrarpolitischen
Eingriffen aufgezeigt. Vor allem hat sich verdeutlicht, dass die
Vorlage nicht nur für sich alleine beurteilt werden kann. Die
liechtensteinischen und schweizerischen Landwirte befinden sich
aufgrund des Zollabkommens in einem gemeinsamen Agrarwirtschafts-
raum. Beide Länder verfolgen jedoch eine eigenständige Agrarpolitik.
Dies gestattet es, gezielter auf die liechtensteinischen
Besonderheiten einzugehen. Das Agrarpaket 2001 konzentriert sich vor
allem darauf, die Wettbewerbsnachteile Liechtensteins gegenüber der
Schweiz in den Bereichen Fleischproduktion auf Raufutterbasis,
Jungviehaufzucht und Ackerbau auszugleichen. Die Massnahmen sind ein
Bekenntnis zu unserer multifunktionalen Landwirtschaft und deren
Leistungen. Die Entflechtung der Marktstützungspolitik wird
konsequent weitergeführt.
Beiträge für die extensive Tier- und Pflanzenproduktion
Mit den Beiträgen für Raufutter verzehrende Nutztiere soll die
extensive Nutzung von Wiesen durch Mast- und Aufzuchttiere gefördert
werden. Die Rindfleischproduktion auf Raufutterbasis bildet neben der
Schafhaltung und der Milchviehaufzucht die Hauptzielgruppe für diese
Beiträge. Eine wesentliche Verbesserung gegenüber der ersten Lesung
wird im Bereich der Sömmerung vorgeschlagen. Die Bestossung der
liechtensteinischen Alpen soll durch ein einfaches Anreizsystem
gefördert werden. Dieser soge- nannte Zusatzbeitrag für die Alpung
soll für alle Tiere gleich hoch sein und mindestens 150 Franken je
Grossvieheinheit betragen. Als vorsorgliche Massnahme für einen
allfälligen Ausgleich von weiteren Milchpreissenkungen schlägt die
Regierung zusätzlich vor, die gesetzliche Grundlage für eine
Ausschüttung von Raufutterbeiträgen für Milchkühe zu schaffen. Die
Höhe dieses Beitrages soll von den Entwicklungen auf dem Milchmarkt
und den damit verbundenen politischen Massnahmen der Schweiz
abhängen. Im Bereich des Pflanzenbaus werden im Agrarpaket Beiträge
für die Extensoproduktion von Getreide und Raps eingeführt. Mit
dieser Massnahme wird die Ökologisierung des liechtensteinischen
Ackerbaus zielgerichtet vorangetrieben.
Gleichbehandlung der Schafhalter
Die Regierung hat die Anliegen der Schafhalter betreffend die
Herbstweide von ökologischen Ausgleichsflächen überprüft und schlägt
eine kontrollierte Einführung der Herbstweide für alle Wiederkäuer
vor. Dabei müssen von allen Tierhaltern Bestimmungen eingehalten
werden, die eine schonende Nutzung der staatlich geförderten
Extensivflächen garantieren. Die vorgesehene «kontrollierte
Herbstweide» ermöglicht eine Gleichbehandlung aller Tierhalter. Somit
werden sowohl die Interessen der Ökologie als auch jene der
landwirtschaftlichen Produktion angemessen berücksichtigt. Eine
weitere Verbesserung der Situation der Schafhalter wird durch die
Erhöhung der Beitragslimite für die Schafhaltung im Berggebiet
erzielt. In Analogie zur schweizerischen Bestimmung soll die Limite
auf 20 Grossvieheinheiten erhöht werden, was zu einer geringfügigen
Einkommensverbesserung der Schafhalter im Berggebiet führt.
Beitragsberechtigung und Sanktionierung
Zur Sicherstellung eines korrekten Gesetzesvollzuges wird die
Bezugsberechtigung für Direktzahlungen genau definiert. Aus
betriebswirtschaftlichen Überlegungen sollen keine Anreize zum Führen
von mehreren Betrieben gesetzt werden. Die Regierung schlägt nach
eingehender Prüfung verschiedener Anträge vor, dem Vorschlag der VBO
betreffend Definition des Begriffes ,Betriebsleiter» zu folgen. Die
vorgeschlagene Definition ermöglicht die Führung von zwei
Landwirtschaftsbetrieben und die Vermeidung von allfälligen
Missbräuchen. Im weiteren erarbeitet die Regierung zur Erhöhung der
Transparenz bei der Sanktionierung von Verstössen gegen das
Umweltschutz- oder Tierschutzgesetz ein Reglement auf
Verordnungsebene.
Dank dieser Massnahmen wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer
Landwirte wesentlich verbessert und der Fortbestand der
Landwirtschaft gesichert.

Kontakt:

Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Am für Wald, Natur und Landschaft
Tel. +423/236'64'00

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax: +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li

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