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Jobsharing in Schule und Kindergarten - eine Chance für alle Beteiligten

Vaduz (ots)

Eine Evaluation der letztjährigen Stellenteilungen im Schulbereich
hält Erfahrungen aller Beteiligten fest.
Jobsharing im Schulbereich ist eine Form der
Teilzeitarbeit, die in letzter Zeit rund um das neue
Lehrerdienstgesetz wieder vermehrt diskutiert wird. Zwei Personen
tragen die Verantwortung für eine Stelle und sind anderen
Herausforderungen und Aufgaben ausgesetzt als eine Person mit einer
100 Prozent-Stelle. Die Stellenteilung birgt etliche Chancen für alle
Beteiligten, doch um diese Chancen auch zu nutzen, braucht es
sorgfältige Planung und Organisation.
Gerade im pädagogischen Berufsfeld sind die Arbeitsformen sehr
vielfältig. Das Jobsharing ist aufgrund seiner schulgesetzlichen
Inexistenz in Liechtenstein noch selten. Auf der Kindergartenstufe
gab es im Schuljahr 2001/2002 von 58 Kindergartengruppen 11
Stellenteilungen, darunter zwei mit Anteilen unter 20 Prozent. Im
Primarschulbereich werden im selben Schuljahr von 133 Klassen zwei im
Jobsharing geleitet. Ein Jobsharing im Schulbereich heisst, dass eine
Kindergartengruppe oder eine Primarschulklasse von zwei
Kindergärtnerinnen/Lehrpersonen geführt wird. Alle Arbeiten einer
Kindergärtnerin oder Klassenlehrperson werden also von zwei Personen
in sinnvoller Aufteilung und mit entsprechend geteilter Verantwortung
ausgeführt.
Mit dem auf Anfang des nächsten Schuljahres wahrscheinlich in
Kraft tretenden neuen Lehrerdienstgesetz bereitet sich der Boden vor
für mehr Stellenteilungen, als das bisher der Fall war. Das neue
Lehrerdienstgesetz verbessert den Status der Teilzeitlehrkräfte und
schafft eine gesetzliche Grundlage für ein Jobsharing im Kindergarten
und in den öffentlichen Schulen. Die neue Situation betrachtet
Teilzeitlehrkräfte den Hauptlehrpersonen als gleich gestellt. Das
heisst für die Teilzeitlehrkräfte einerseits sicherere und
längerfristige Anstellungsbedingungen, andererseits übernehmen sie
dieselben Pflichten wie Hauptlehrpersonen in der Teamarbeit und in
der pädagogischen Verantwortung.
In der Evaluation wurden die stellenteilenden Lehrpersonen und
Kindergärtnerinnen sowie die Gemeindeschulratsvorsitzenden interviewt
und die Eltern durch einen Fragebogen in die Evaluation einbezogen.
Die Schlussfolgerungen aus dieser Evaluation sollen in einen
Leitfaden münden, der die Resultate auf die wesentlichen Punkte
zusammenführt und allen Beteiligten als Handbuch für ein sorgfältig
geplantes und organisiertes Jobsharing dienen soll.
Folgende Schlussfolgerungen können aus den Ergebnissen
zusammenfassend abgeleitet werden:
...aus der Sicht der Gemeindeschulratsvorsitzenden (GSR)...
* Jobsharing ist geteilte Verantwortung, beide Stellenteilenden  
     haben Rechte und Pflichten. Jobsharing basiert auf intensiver  
     Zusammenarbeit und Organisation. 
   * Jobsharing ist ein Mehraufwand für alle Beteiligten, ohne dass  
     dabei finanzielle Zusatzkosten entstehen sollten, d.h.  
     zusätzlicher Zeitaufwand wird nicht entlöhnt. 
   * Jobsharing wird sehr selten von der Gemeinde/den Behörden  
     angeboten. 
   * In einer Gemeinde/in einer Schule sollen aus der Sicht der  
     Gemeinden nicht zu viele Jobsharing-Stellen sein, die Grenze  
     liegt bei ca. einem Viertel der Stellen. 
   * Jobsharing bedeutet in der Regel eine 50/50-Aufteilung.  
     Neue Kindergärtnerinnen bleiben oft nicht lange im Jobsharing,  
     die Suche nach einer Stellenergänzung gestaltet sich schwierig. 
   * Die intensive pädagogische Zusammenarbeit setzt voraus, dass  
     die beiden Stellenteilenden in vielerlei Hinsicht 
     übereinstimmend handeln müssen. Ein Einbezug in die 
     Vorstellungsgespräche bei Neubesetzungen ist daher unerlässlich.
   * Die Stellenteilungen funktionieren aus Sicht der GSR gut und  
     können als Chance gesehen werden.
...aus der Sicht der Lehrpersonen und Kindergärtnerinnen...
* Jobsharing heisst, sich auf der gleichen pädagogischen Ebene  
     zu bewegen, eine Einheit in der Verschiedenheit darzustellen und
     die Fähigkeiten einer jeden einzubringen, Jobsharing ist eine  
     Chance, ein Lernfeld, ein Reservoir der Kreativität. 
   * Jobsharing ist für die Kinder kaum spürbar, ist normal und  
     entspricht dem elterlichem «Teamteaching». 
   * Ein Jobsharing entlastet vor allem in schwierigen Situationen  
     und in der Beurteilungsphase (Einschulung, Übertritt,  
     Elterngespräche). 
   * Es gibt ganz unterschiedliche Modelle der Wochenaufteilung,  
     die alle ihre Berechtigung für die Stellenteilenden haben, 
     sofern sie den Kindern pädagogisch harmonische Stundenpläne und 
     Übersichtlichkeit gewährleisten. 
   * Trotz Mehraufwand schätzen Kinder und Stellenteilende  
     gemeinsame Anlässe (Ausflüge und Projekte) und eine teilweise  
     gemeinsame Präsenz im Klassenzimmer/im Kindergarten (vor allem 
     in der Anfangsphase). Diese zusätzliche Anwesenheit von beiden  
     Stellenteilenden wird nicht entlöhnt. 
   * Jobsharing bedeutet auch die gemeinsame Verantwortung für die  
     Infrastruktur und gemeinsame Einrichtung der Räumlichkeiten,  
     damit beide Stellenteilenden sich optimal zurechtfinden. 
   * Jobsharing heisst in der Regel eine Aufteilung zu gleichen  
     Teilen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich unterschiedlich  
     intensiv.  
   * Einige Stellenteilende stellen sich die Frage, wie anerkannt  
     ihre Arbeitsform und ihre Arbeit überhaupt im Team, in der  
     Öffentlichkeit und in den gesetzlichen Grundlagen ist.
...aus der Sicht der Eltern...
* Viele Eltern erkennen im Jobsharing nur Vorteile und sprechen  
     den stellenteilenden Lehrpersonen ein grosses Lob aus. Nachteile
     sehen sie nur dann, wenn sich die beiden Stellenteilenden nicht 
     gut verstehen. Ein wichtiger Vorteil des Jobsharing für die  
     Eltern liegt in der Beurteilung: Vier Augen sehen mehr als zwei.
     Auch anerkennen die Eltern, dass im Jobsharing mehr  
     Ideenaustausch und mehr Organisationsaufwand geleistet wird.  
     Davon können die Kinder profitieren. Der Unterricht wird  
     abwechslungsreicher gestaltet. Viele Eltern sehen es als 
     Vorteil, wenn sich die Kinder auch schon im Kindergarten auf 
     zwei Bezugspersonen einstellen dürfen.
Jobsharing ist eine Chance für Kinder, Eltern und Lehrpersonen  
bzw. Kindergärtnerinnen, wenn die berufliche und persönliche  
Beziehung der Stellenteilenden stimmt und das Jobsharing für alle  
Beteiligten sorgfältig eingeführt und organisiert wird.

Kontakt:

Ressort: Bildungswesen/Regierungschef-Stellvertreterin Rita
Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Wendula Matt, Mitarbeiterin der Regierung,
Tel. +423/236'60'23

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 663

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