AOC-Registrierung für «Eau-de-vie de poire du Valais»
Bern (ots)
Die Bezeichnung «Eau-de-vie de poire du Valais» ist als geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC) in das Eidgenössische Register eingetragen worden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die einzige Einsprache abgewiesen. Dieser Entscheid ist nicht weitergezogen worden.
Viele Schweizer Landwirtschaftsprodukte sind sehr bekannt und tragen traditionelle Namen, die nicht selten missbräuchlich für Nachahmungen verwendet werden. Durch einen Eintrag ins Register der Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben lassen sich geographische Namen und traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre Herkunft bestimmt werden. Eine geschützte Bezeichnung darf nur von den Produzenten des entsprechend definierten geographischen Gebiets benutzt werden. Die Produzenten müssen sich an das detaillierte Pflichtenheft halten. Damit wird insbesondere auch der Täuschungsschutz für die Konsumenten verbessert. Die Eintragungsgesuche werden im Rahmen eines Einspracheverfahrens öffentlich aufgelegt.
Im Rahmen der öffentlichen Auflage des Gesuches für Eau-de-vie de poire du Valais» als AOC ist beim BLW eine Einsprache eingegangen. Opponiert wurde gegen die Pflicht, die Spirituose im Kanton Wallis abzufüllen. Das BLW hat die Einsprache abgewiesen und damit die Pflicht des Abfüllens im Ursprungsgebiet bestätigt. Dieser Entscheid wurde nicht weitergezogen. Die Bezeichnung kann somit als AOC ins Register eingetragen werden.
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Sektion Qualitäts- und Absatzförderung
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Rechtsdienst
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