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BFF: ES Kreuzlingen: Kein „Glashaus“

(ots)

Bern-Wabern, 25.08.03 Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hält fest, dass der als „Glashaus“ bezeichnete Raum in Wirklichkeit einer von vier Warteräumen im gegen aussen geschützten Eingangsbereich der Empfangsstelle Kreuzlingen ist. Dieser Raum ist nicht verschlossen. Die Zuweisung von Asylsuchenden, die sich weigern, Hausarbeiten zu erledigen, in einen Warteraum bzw. in den Eingangsbereich der Empfangsstelle, ist verhältnismässig. Diese Massnahme dient dazu, dem Gleichbehandlungsprinzip nachzuleben, da Asylsuchende, welche sich für Hausarbeiten zur Verfügung halten müssen, ebenfalls keine Ausgangsbewilligung erhalten.

Hausordnung
Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat gestützt auf Art. 1 Abs. 2 
der Verordnung des EJPD vom 14. März 2001 zum Betrieb von 
Empfangstellen (nachfolgend: EJPD Verordnung) eine Hausordnung der 
Empfangstellen für Asylsuchende und Schutzbedürftige (nachfolgend: 
Hausordnung) erlassen. Art. 7 der EJPD Verordnung und Ziff. 4.6 der 
Hausordnung verpflichten die Asylsuchenden zur Übernahme von 
Hausarbeiten.
Weder die EJPD-Verordnung noch die Hausordnung sehen explizit 
Sanktionen vor. Art. 8 Abs. 4 EJPD-Verordnung hält indessen fest, 
dass Asylsuchenden, welche sich für  Hausarbeiten zur Verfügung 
stellen müssen, die Ausgangsbewilligung verweigert werden kann.  
Auch in den übrigen Empfangstellen und im Transitzentrum des Bundes 
werden Asylsuchende, welche sich weigern, Hausarbeiten zu 
verrichten, vorübergehend in den Eingangsbereich der Empfangstelle 
gewiesen. Mit diesem Vorgehen soll der ordentliche Betrieb in der 
Empfangstelle gewährleistet werden.
Hausordnung wird mehrheitlich respektiert
Der grosse Teil der Asylsuchenden hält sich an die Hausordnung. In 
der Praxis kommt es aber vor, dass einzelne Asylsuchende die 
Übernahme von Kollektivarbeiten ablehnen. In der Regel können durch 
entsprechende Gespräche des Betreuungspersonals die betroffenen 
Personen dazu bewogen werden, diese Arbeiten auszuführen.
Asylsuchende, welche sich nach mehrmaligen Aufforderungen weiterhin 
weigern, die ihnen zugewiesenen Hausarbeiten vorzunehmen, werden 
vorübergehend in den unverschlossenen Warteraum gewiesen. Mit diesem 
Vorgehen soll der ordentliche Betrieb in der Empfangsstelle 
sichergestellt werden. Vom Warteraum aus hat die betroffene Person 
freien Zugang zum Eingangsbereich, zu Toilette und Telefon, jedoch 
nicht zum Unterbringungsbereich. Im Warteraum werden die 
betreffenden Asylsuchenden in regelmässigen Abständen vom 
Betreuungspersonal gefragt, ob sie bereit seien, die Hausarbeiten 
auszuführen. Der überwiegende Teil der Asylsuchenden ist nach 
weniger als einer Stunde bereit, die ihnen zugewiesenen Arbeiten zu 
übernehmen.
Sicherheit für Asylsuchende und Mitarbeitende Bei rund 200 
Asylsuchenden aus über 50 verschiedenen Ländern und zwischen 20 und 
30 Mitarbeitenden braucht es Regeln, die ein Zusammenleben 
ermöglichen und damit die Sicherheit für alle in einer 
Empfangsstelle sich aufhaltenden Personen gewährleistet werden kann.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 031 325 93 50

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