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BFM: Bericht 2. Quartal 2005 „Monitoring Nichteintretensentscheide“

(ots)

Bern-Wabern, 31.10.2005. Vom 1. April 2004 bis 30. Juni 2005 haben in der Schweiz insgesamt 5'092 Asylsuchende einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten und wurden vom Sozialhilfesystem des Asylbereichs ausgeschlossen. 727 Personen haben im 2. Quartal 2005 um Nothilfe ersucht und diese erhalten. Von den 4'990 Personen, deren NEE vor dem 1.4.2004 rechtskräftig wurde (Übergangsfälle) sind im 2. Quartal noch 1'047 als Nothilfebeziehende aufgetreten.

Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch 
nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch 
eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. Für 
die 4'990 Personen (so genannte Übergangsfälle), deren NEE vor dem 
1. April 2004 rechtskräftig war, bezahlte der Bund den Kantonen bis 
Ende 2004 ordentliche Sozialhilfe. In einem Monitoring überprüft der 
Bund zusammen mit den Kantonen, wie sich dieser Sozialhilfestopp für 
Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid (NEE) 
auswirkt. Der vorliegende Bericht basiert auf den Ergebnissen des 2. 
Quartals 2005.
Ergebnisse Von April bis Juni 2005 sind 642 
Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. Es gibt somit 
5’092 Personen mit seit April 2004 rechtskräftig gewordenem 
Nichteintretensentscheid.
Die Kantone richteten im 2. Quartal 2005 für 727 Personen mit 
neurechtlichem NEE Nothilfe aus (1. Quartal 2005 746 Personen). Von 
den so genannten Übergangsfällen treten im zweiten Quartal noch 
1'047 als Nothilfebeziehende auf (1. Quartal 2005 1'178 Personen). 
Die von den Kantonen ausgerichteten Nothilfekosten für Personen mit 
neurechtlichem NEE sind erneut stark gestiegen (von Fr. 866'595.— im 
1. Quartal 2005 auf Fr. 1'065'583.—). Massgebend für diese 
Kostenerhöhung sind nicht ein Anstieg der um Nothilfe ersuchenden 
Personen, sondern die höheren durchschnittlichen Kosten pro Tag und 
Person und die weiterhin steigende Bezugsdauer. Die Kantone erhalten 
für das 2. Quartal 2005 Nothilfeentschädigungen in der Höhe von Fr. 
385'200.— sowie Vollzugsentschädigungen von Fr. 35'000.— . Den 
Kantonen entstand im 2. Quartal ein Defizit von Fr. 645'383.--. 
Zusätzlich zu den Nothilfeleistungen wiesen die Kantone Kosten für 
Unterbringungsstrukturen der Personen mit NEE von rund 1.6 Millionen 
Franken aus. Aufgrund dieser Kostenentwicklung wird zurzeit eine 
Anpassung der Nothilfepauschale überprüft.
Illegaler Aufenthalt und Delinquenz Im 2. Quartal 2005 wurden 313 
Personen mit neurechtlichem NEE angehalten. Die Zahl der Anhaltungen 
sank erstmals gegenüber dem Vorquartal um insgesamt 22 %. Bei rund 
49 % (259 Personen) dieser Anhaltungen wurde ausschliesslich der 
illegale Aufenthalt festgestellt. Die Anzahl Anhaltungen aufgrund 
von Betäubungs- und/oder Vermögensdelikten blieb bei den 
neurechtlichen Fällen stabil. Bei den so genannten Übergangsfällen 
nahm im 2. Quartal 2005 die Anzahl Anhaltungen insgesamt wie auch 
jene aufgrund von Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten ab. 
In dieser Gruppe wurden, wie im Vorquartal, im Vergleich zur Gruppe 
der neurechtlichen NEE mehr Personen aufgrund von Drohung und Gewalt 
gegen Personen angezeigt.
Der Monitoring-Bericht für das 2. Quartal 2005 ist im Internet unter 
www.bfm.admin.ch abrufbar.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, Tel. 031 / 
325 93 50

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