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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 12. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend
die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte verabschiedet. Mit
der Änderung sollen zwei Artikel in Einklang mit geltendem EWR-Recht 
gebracht werden.
Gemäss derzeitiger Rechtslage ist im Rechtsanwaltsgesetz 
vorgesehen, dass dienstleistungserbringende europäische Rechtsanwälte
in Verfahren, in welchen sich die Partei durch einen Rechtsanwalt 
vertreten lässt oder ein Verteidiger beigezogen werden muss, einen 
Einvernehmensanwalt beiziehen müssen. Die Regelung sieht für 
niedergelassene europäische Rechtsanwälte eine analoge Verpflichtung 
zum Beizug eines Einvernehmensrechtsanwalts vor.
Mit Gutachten vom 3. Oktober 2007 stellte der EFTA-Gerichtshof 
fest, dass es nicht zulässig ist, einen Einvernehmensrechtsanwalt 
auch in jenen Fällen obligatorisch vorzusehen, in denen das 
liechtensteinische Recht keinen Rechtsanwaltszwang vorsieht. Der 
EFTA-Gerichtshof stellte somit fest, dass die 
Einvernehmensrechtsanwaltsbestimmung gegen geltendes EWR-Recht 
verstosse, da der verpflichtende Beizug eines 
Einvernehmensrechtsanwaltes auch für jene Fälle vorgesehen sei, in 
denen keine Rechtsanwaltszwang bestehe.
Durch die Vorlage soll der entsprechende Artikel angepasst und in 
Einklang mit geltendem EWR-Recht gebracht werden. Gleichzeitig soll 
auch ein weiterer Artikel angepasst werden, da davon auszugehen ist, 
dass auch im Hinblick auf diesen Artikel eine EWR-Widrigkeit gegeben 
ist.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Martin Frick, Ressortsekretär des Regierungschefs
Tel.: +423 236 60 09

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