pafl: Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Rechtsanwälte verabschiedet. Mit der Änderung sollen zwei Artikel in Einklang mit geltendem EWR-Recht gebracht werden.
Gemäss derzeitiger Rechtslage ist im Rechtsanwaltsgesetz vorgesehen, dass dienstleistungserbringende europäische Rechtsanwälte in Verfahren, in welchen sich die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt oder ein Verteidiger beigezogen werden muss, einen Einvernehmensanwalt beiziehen müssen. Die Regelung sieht für niedergelassene europäische Rechtsanwälte eine analoge Verpflichtung zum Beizug eines Einvernehmensrechtsanwalts vor.
Mit Gutachten vom 3. Oktober 2007 stellte der EFTA-Gerichtshof fest, dass es nicht zulässig ist, einen Einvernehmensrechtsanwalt auch in jenen Fällen obligatorisch vorzusehen, in denen das liechtensteinische Recht keinen Rechtsanwaltszwang vorsieht. Der EFTA-Gerichtshof stellte somit fest, dass die Einvernehmensrechtsanwaltsbestimmung gegen geltendes EWR-Recht verstosse, da der verpflichtende Beizug eines Einvernehmensrechtsanwaltes auch für jene Fälle vorgesehen sei, in denen keine Rechtsanwaltszwang bestehe.
Durch die Vorlage soll der entsprechende Artikel angepasst und in Einklang mit geltendem EWR-Recht gebracht werden. Gleichzeitig soll auch ein weiterer Artikel angepasst werden, da davon auszugehen ist, dass auch im Hinblick auf diesen Artikel eine EWR-Widrigkeit gegeben ist.
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