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pafl: Abänderung des Strafgesetzbuches (Cyber Crime) in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 5. November (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 4. November 2008 einen Vernehmlassungsbericht 
betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches verabschiedet. Anlass
für die Vernehmlassungsvorlage ist das Übereinkommen vom 23. November
2001 über die Computerkriminalität (Cyber Crime Convention, CCC) 
einschliesslich des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003. Es ist ein 
Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Kriminalität im 
Zusammenhang mit den neuen Informationstechnologien und strebt eine 
Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen in Bezug auf die zu 
ahndenden Vergehen, die Definition der Untersuchungs- und 
Strafverfolgungsverfahren sowie die Errichtung eines schnellen und 
effektiven Systems der internationalen Zusammenarbeit an.
Das Übereinkommen ist das erste internationale Rechtsinstrument 
zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität. Es ist zudem 
direkt relevant für die verbesserte Zusammenarbeit im Rahmen der 
Bekämpfung des Terrorismus. Das Zusatzprotokoll weitet den 
Geltungsbereich des Übereinkommens auf Straftaten rassistischer oder 
fremdenfeindlicher Art aus und stellt damit ein wichtiges 
internationales Instrument im Kampf gegen Rassismus dar.
Die Wegbereitung für die Umsetzung des Übereinkommens und des 
Zusatzprotokolls soll nun durch eine Revision des liechtensteinischen
Strafgesetzbuches mit der Schaffung neuer Straftatbestände 
vorgenommen werden. Als Rezeptionsgrundlage dient dabei das 
österreichische Strafgesetzbuch.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. Januar 2009.

Kontakt:

Ressort Justiz
Angelika Madlener, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 76 65

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