Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Erhöhte Flexibilität und mehr Verantwortung für die Kantone beim Management des Wolfs
Bern (ots)
Die Rückkehr des Wolfs, der in der Schweiz und in Europa unter Schutz steht, ruft vor allem bei Kleinviehzüchtern Spannungen hervor. Das vom BUWAL am 21. Juli 2004 in Kraft gesetzte Konzept Wolf soll Lösungen bringen und die Koexistenz von Mensch und Wolf besser gestalten. Dabei soll mehr Verantwortung an die Kantone abgegeben werden. Ein gewisses Mass an Flexibilität wird gewährt, um auf lokale Bedingungen eingehen zu können. Der Schwerpunkt wird auf die Schadensverhütung bei Kleinviehherden und die Unterstützung der Viehzüchter gesetzt, um Verluste so weit wie möglich zu verhindern. Das aktualisierte Konzept Luchs trat ebenfalls am 21. Juli 2004 in Kraft.
In der Schweiz ist die Anwesenheit des Wolfs seit 1995 bestätigt. Die natürliche Rückkehr des in der Schweiz und in Europa geschützten Raubtiers bereitet jedoch Schwierigkeiten, insbesondere für die Schafzüchter, die mit dem neuen Risiko von Wolfsangriffen konfrontiert werden. Nach einem ersten Konzeptentwurf 2001, wurde in Absprache mit den Kantonen eine Versuchsperiode beschlossen, um noch weitere Erfahrungen zu sammeln, da in der Frage um den Wolf sehr unterschiedliche Meinungen herrschten. Diese neuen Kenntnisse sowie Vor-schläge aus dem Vernehmlassungsverfahren im Frühjahr 2004 wurden im Konzept berücksichtigt, das nun in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Punkte sind:
Schutzmassnahmen für das Kleinvieh: Bund und Kantone schaffen Rahmenbedingungen, damit Massnahmen zur Schadenverhütung getroffen und Schäden auf ein Minimum reduziert werden können. Zur Unterstützung der Viehhalter wurde beim Service romand de vulgarisation agricole in Lausanne eine vom BUWAL finanzierte nationale Koordinationsstelle für Herdenschutz geschaffen. Sie gewährleistet eine kohärente Zusammenarbeit der vier Kompetenzzentren, die von den Kantonen in den Risikozonen eingerichtet wurden (siehe Kasten). Die Erfahrungen in der Region der Surselva (GR), wo sich seit zwei Jahren ein Wolf aufhält, zeigen, dass durch die Behirtung der Herden der Verlust von Nutztieren wirksam reduziert werden kann. Die Anwesenheit eines Hirten mit Schutzhunden verbessert auch die Bewirtschaftung der Alpweiden und der Herden (weniger Verluste durch Krankheiten, Abstürze oder Angriffe anderer Raubtiere oder streunender Hunde, usw.).
Entschädigungen im Schadensfall: Gestützt auf das Bundesgesetz über die Jagd werden Wolfschäden vom Bund (80%) und vom Kanton (20%), in dem der Schadenfall stattfindet, entschädigt.
Abschussbewilligungen: Der Kanton kann eine Abschussbewilligung erteilen, wenn innerhalb von vier Monaten 35 Nutztiere oder innerhalb eines Monats 25 Nutztiere getötet wurden. Diese Zahl kann auf 15 Nutztiere innerhalb eines Jahres reduziert werden, wenn die Wolfsangriffe trotz der getroffenen Schadensverhütungsmassnahmen im folgenden Jahr weiter gehen. Die Abschussbewilligung ist sechzig Tage gültig. Wenn ein erneuter Angriff erfolgt, kann die Gültigkeitsdauer um dreissig Tage verlängert werden. Der Kanton legt einen angemessenen Schadensperimeter fest (beispielsweise eine Talschaft). Er kann diese Kriterien auch den Bedingungen vor Ort anpassen, falls besondere Umstände dies rechtfertigen; zum Beispiel, wenn wegen zu steiler Alpweiden keine Schutzmassnahmen möglich sind.
Luchs: Eingriff möglich bei grossen Auswirkungen auf Wildtiere Vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Konzepts Luchs wurden Bestimmungen angepasst, um bei bedeutenden Auswirkungen auf die Reh- und Gämspopulationen gezielte Eingriffe vornehmen zu können. Mehrere Kriterien wie ein anhaltender Bestandesrückgang bei den Huftieren, eine Zunahme des Luchsbestandes oder der Verjüngungsgrad des Waldes müssen bei der Beurteilung der Schäden an der Wildtierpopulation berücksichtigt werden. Mit Zustimmung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK können überzählige Luchse in eine andere Region der Schweiz oder ins Ausland umgesiedelt werden. Wenn eine Umsiedlung nicht möglich ist, kann das UVEK in der betroffenen Region einen Regulierungsabschuss bewilligen.
Reduzierte Finanzmittel Als Folge des Parlamentsbeschlusses während der Debatte über das Entlastungsprogramm für den Bundeshaushalt im September 2003 verfügt das BUWAL über weniger Mittel für das Management der grossen Raubtiere. Es wird deshalb seinen Beitrag auf die Schadenverhü- tungsmassnahmen und auf die Beratung und Unterstützung der Viehzüchter konzentrieren. Dieses Jahr stehen für diese Aufgaben 820000 Franken zur Verfügung. Die wissenschaftlichen Begleitprogramme für beide Tierarten wurden um mehr als 40 Prozent gekürzt (600000 Franken weniger), der Beitrag beläuft sich gegenwärtig auf 790000 Franken.
BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT Pressedienst
Auskünfte Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, Tel. 031 322 24 96
Beilagen Konzept Wolf Schweiz Konzept Luchs Schweiz
Internet Das Konzept Wolf Schweiz, das Konzept Luchs Schweiz und die Resultate der Vernehmlas-sung können abgerufen werden unter: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040723/01106/index.html
Drei Hirten für dringende Interventionen - 75 Herdenschutzhunde
Der Service romand de vulgarisation agricole in Lausanne wurde ab 1. Januar 2004 vom BUWAL beauftragt, den Schutz der Viehherden in der Schweiz zu koordinieren. Zur Zeit gibt es vier Kompetenzzentren in den Risikozonen: Gampel/Jeizinen (Oberwallis), Praz-de-fort (Unterwallis), Lostallo (Misox) und Landquart (GR), wo der landwirtschaftliche Beratungsdienst des Kantons mit drei Spezialisten für Herdenschutzhunde zusammenarbeitet. Diese Kompetenzzentren unterstützen und beraten die Viehzüchter bei der Einführung von Schutzmassnahmen gegen Raubtierangriffe.
Die nationale Koordinationsstelle für Herdenschutzmassnahmen kann auch auf zwei Hirtinnen und einen Hirten zurückgreifen, die für die Führung von Herdenschutzhunden ausgebildet wurden und im Falle von Raubtierangriffen auf den Alpweiden eingreifen können. Zur Zeit sind in der ganzen Schweiz 75 Schutzhunde im Einsatz, um Angriffe von Raubtieren (Wolf, Luchs, Fuchs) zu verhindern. Vor kurzem wurden zwei Schutzhunde bei einer Ziegenherde im Tessin platziert. Die Integration ist sehr gut vonstatten gegangen, obwohl die Hunde vor- her immer mit Schafen zusammengelebt hatten, hält Daniel Mettler von der nationalen Koordinationsstelle fest.
Die Koordinationsstelle ist auch für die Information der Viehzüchter verantwortlich. Zudem hat sie Informationstafeln für die Spaziergänger erstellt, auf denen erklärt wird, was Herden- schutzhunde sind und wie sich die Spaziergänger ihnen gegenüber verhalten sollen (vor allem, dass die Hunde weder gefüttert noch gestreichelt werden dürfen).
Weitere Informationen: Daniel Mettler, nationale Koordinationsstelle für Herdenschutz, Service romand de vulgarisation agricole, Tel. 021 619 44 31, 079 411 61 05